Schuljahr 2025/26
Die Einschulung erfolgt am Samstag, dem 09. August 2025.
Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27
Liebe Familien der Schulanfänger im Schuljahr 2026/2027,
wenn Ihr Kind bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet, wird es zum Schuljahr 2026/20267schulpflichtig. Sie sind dadurch verpflichtet, Ihr Kind in der zuständigen Grundschule anzumelden. Die Anmeldung Ihres Kindes erfolgt voraussichtlich im Februar 20245bei uns in der Grundschule. Die genauen Termine werden hier noch veröffentlichen, sobald diese mit der Gemeinde Nordharz abgestimmt sind.
Ich empfehle Ihnen, sich hier regelmäßig zu informieren.
Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?
- Bitte bringen Sie zur Anmeldung ihr Kind mit.
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Impfstatus
- Bescheinigung zum alleinigen Sorgerecht
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis, wünsche Ihnen eine gute Zeit und bleiben Sie gesund!
Mona Mahnke
Schulleiterin
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Unsere Kollegen der Begabungsförderung beraten Sie diesbezüglich gern:
kontakt@gs-heudeber.bildung-lsa.de
Verschiebung der Schulpflicht
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden.
Sie können als Personensorgeberechtigte die Verschiebung der Schulpflicht über uns beim Landesschulamt beantragen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen.
Nach Antragseingang führen wir mit Ihnen ein Beratungsgespräch über die Fördermöglichkeiten in der Schuleingangsphase sowie über unser diesbezügliches schulisches Konzept. Wir erörtern mit Ihnen ebenfalls die Fördermöglichkeiten außerhalb der Schule.
Anschließend übersenden wir dann Ihren Antrag, das Beratungsprotokoll sowie eine Stellungnahme zu Ihrem Antrag an das Landesschulamt. Das Landesschulamt entscheidet nach Bewertung der möglichen Förderung zum Erreichen der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Lernstart über die Verschiebung. Es versendet an Sie den Bescheid, begründet darin die Entscheidung und informiert nachrichtlich uns.



