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Vorzeitige Einschulung
Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Lebensjahr vollenden , können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem...
http://www.gs-heudeber.bildung-lsa.de/start/elterninformation/schulanfaenger-schulanmeldung/#part1180

 



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