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Verschiebung der Schulpflicht
In begründeten Einzelfällen kann die Schulpflicht einmal um ein Jahr verschoben werden. Sie können als Personensorgeberechtigte die Verschiebung der Schulpflicht über uns beim Landesschulamt beantragen. Der Antrag ist zu begründen und zu belegen. Nach Antragseingang führen wir...
http://www.gs-heudeber.bildung-lsa.de/start/elterninformation/schulanfaenger-schulanmeldung/#part1179

 



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