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Selbsttests

Aktuelle Informationen zum Selbsttest:

Ab dem 19.04.2021 ist ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht in allen Schulen Sachsen-Anhalts.
(Hinweise in der 11. SARS-CoV-2 EDVO)
Eltern, die einen Antigen- Selbsttest zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus zu Hause durchführen, nutzen bitte die Formulare "Empfangsbestätigung" und "Selbstauskunft - eidesstattliche Versicherung" Rubrik - Corona
Eltern, deren Kinder selbstständig den Test in der Schule durchführen, füllen bitte das Formular Rubrik - Corona
"Einverständniserklärung zur Selbstanwendung" aus.

Fehlende Kinder werden immer am 1. Tag ihres wiederaufgenommenen Schulbesuchs getestet bzw. legen den Nachweis für ein negatives Testergebnis vor.

 

Wahlmöglichkeiten für Corona Schnelltest (Quelle: Landesschulamt Sachsen-Anhalt)

Die Durchführung von Corona-Schnelltests ist durch eine Rechtsverordnung des Bundes geregelt (Corona-Virus-Testverordnung vom 08.03.2021). Diese Testverordnung sieht in § 4a eine sogenannte Bürgertestung vor.

Personen, welche die in den Schulen angebotenen Corona-Schnelltest nicht nutzen wollen, sind auf die Gesundheitsämter, die Corona-Schnelltest-Stellen oder ihre Krankenversicherung zu verweisen.

Eine Bereitstellung verschiedener Corona-Schnelltests ist in den Schulen des Landes Sachsen-Anhalt nicht durchführbar.

 




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