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Selbsttests
geregelt (Corona-Virus-Testverordnung vom 08.03.2021). Diese Testverordnung sieht in § 4a eine sogenannte Bürgertestung vor. Personen, welche die in den Schulen angebotenen Corona-Schnelltest nicht nutzen wollen, sind auf die Gesundheitsämter, die Corona-Schnelltest-Stellen oder...



