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Neuregelung zum Übergang an die weiterführende Schule
werden. Dabei soll auch auf die jeweiligen Lernanforderungen eingegangen werden. b) Im Kontext der Lernentwicklungsgespräche im zweiten Schulhalbjahr sollen dann die Personensorgeberechtigten in einem persönlichen Gespräch hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn beraten werden....



