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Gesundheitsüberprüfung
Teilnahme an der Untersuchung ist verpflichtend und ergibt sich aus §9 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst und aus §1 der Verordnung über die schulärztliche Untersuchung. In Vorbereitung der Schuluntersuchung erhalten die Eltern einen Amnesebogen. Der Amnesebogen...
http://www.gs-heudeber.bildung-lsa.de/start/elterninformation/schulgesetz/#part1102

 



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